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Allgemeiner Erwartungshorizont bei der mündlichen Abiturprüfung

(Beispiel: Gedichtanalyse)

Es wird erwartet, dass der Prüfling

  1. das Gedicht in angemessener Form vorträgt, sodass bereits dabei ein inhaltliches Verstehen deutlich wird;
  2. den Inhalt möglichst tiefgehend erschließt;
  3. die wichtigsten formalen und sprachlichen Eigentümlichkeiten des Gedichtes aufweist;
  4. eine am Textbestand sich orientierende, nachvollziehbare Deutung anbietet, wobei auch der (literatur-)historische Kontext miteinbezogen wird;
  5. die Wirkungsabsicht des Textes zu ermitteln versucht (auch hier ist der historische Kontext gefragt);
  6. sich zu einem ausgesuchten Problemaspekt zusammenhängend und begründet äußert;
  7. sich sprachlich angemessen ausdrückt und seine Gedanken logisch strukturiert;
  8. fachliche Kenntnisse mit einbringt und die Fachsprache zutreffend verwendet;
  9. zunächst eine etwa 8-10-minütige zusammenhängende Darstellung leistet;
  10. im folgenden Prüfungsgespräch Unklarheiten seiner voraufgehenden Darstellung zu präzisieren vermag und
  11. flexibel auf weiter gehende Fragen des Prüfers reagiert.

Für andere Prüfungstypen (Romanauszug, Dramenszene, Sachtextauszug) gelten die Anforderungen entsprechend.